Eine internationale Allianz aus neun weltanschaulichen Organisationen und Persönlichkeiten aus Österreich, Deutschland und Luxemburg hat bei der Europäischen Kommission eine 123-seitige Beihilfebeschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Systematische Steuer- und Finanzprivilegien für Kirchen verzerren den Binnenmarkt und benachteiligen Konfessionsfreie. Die Allianz verlangt die Rückforderung von rund zwei Milliarden Euro rechtswidriger Beihilfen.
Historischer Schritt vor die Europäische Kommission
Rund 34 % der österreichischen Bevölkerung – über drei Millionen Menschen – sind konfessionsfrei. Der österreichische Staat gewährt den gesetzlich anerkannten Kirchen flächendeckende steuerliche und finanzielle Sonderrechte, die von den Konfessionsfreien mitbezahlt werden. Nachdem innerstaatliche Stellen keine Abhilfe schufen, hat der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich gemeinsam mit acht Allianzpartnern den Weg nach Brüssel beschritten.
Neun Beschwerdeführer aus drei EU-Ländern
Die Beschwerde wird von einer breiten säkularen und humanistischen Koalition getragen:
Österreich: Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich, gbs Österreich (Giordano Bruno Regionalgruppe Österreich), LIBERAL – Laizistische Interessengemeinschaft sowie der Pastafarische Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich.
Deutschland: Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon, Giordano Bruno Stiftung (gbs) sowie die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V.
Luxemburg: AHA Allianz vun Humanisten, Atheisten an Agnostiker Lëtzebuerg a.s.b.l.
Erstbeschwerdeführer: Dr. Clemens Lintschinger, MSc.
12 Kirchenprivilegien auf dem Prüfstand
Die vom Vizepräsidenten und EU-Beihilfenrechtsexperten Dr. Clemens Lintschinger, MSc verfasste und eingereichte 123-seitige Beschwerdeschrift rügt insgesamt 12 staatliche Beihilfetatbestände, die gegen das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 107 AEUV) verstoßen.
Die Beschwerde greift zentrale finanzielle und steuerliche Bevorzugungen an, die den Kirchen seit Jahrzehnten ohne unionsrechtliche Notifizierung gewährt werden.
Beanstandet werden unter anderem:
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Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags (§ 18 EStG) sowie die rechtswidrige Ausweitung der Finanzverwaltungspraxis auf bloß freiwillige Zahlungen.
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz (10 % statt 20 %) für kirchliche Zwecke.
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Flächendeckende Steuerbefreiungen: Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht (§ 5 KStG), der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Stiftungseingangssteuer.
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Ausnahmen von Gebühren- und Anzeigepflichten (z. B. bei Schenkungen).
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Dauerhafte Direct-Budget-Transfers: Unbefristete, wertgesicherte jährliche Zahlungen aus dem Staatsbudget („NS-Entschädigungszahlungen“) ohne Ablaufdatum und ohne Tilgungsplan.
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Fehlende Trennungsrechnung und Quersubventionierung
Ein zentraler rechtlicher Hebel der Beschwerde ist das strikte EU-Gebot der Trennungsrechnung.
Kirchliche Körperschaften betreiben in erheblichem Umfang kommerzielle Wirtschaftsbetriebe (Immobilienvermietung, Hotellerie, Gastronomie, Verlage, Event-Locations unter dem Label “Rent-a-Church” sowie entgeltliche Zeremonien/„Stolgebühren“). Weil der österreichische Staat den Kirchen pauschale Steuer- und Gebührenprivilegien gewährt, ohne eine transparente Trennung zwischen weltanschaulichen und erwerbswirtschaftlichen Aktivitäten einzufordern, kommt es zu verbotenen Quersubventionierungen. Kirchliche Anbieter drängen mit staatlich subventionierten Wettbewerbsvorteilen auf den Binnenmarkt und verdrängen private sowie säkulare Mitbewerber.
Zwei Milliarden Euro Rückforderung & Signalwirkung für Europa
Da rechtswidrige, nicht notifizierte Beihilfen für die vergangenen zehn Jahre zurückgefordert werden müssen, beläuft sich das geschätzte Rückforderungsvolumen gegenüber der Republik Österreich auf rund zwei Milliarden Euro.
Über den Einzelfall Österreichs hinaus soll die Beschwerde die Europäische Kommission dazu zwingen, die Binnenmarktrelevanz kirchlicher Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU grundlegend neu zu bewerten und den Vorrang des EU-Beihilferechts gegenüber veralteten Privilegien durchzusetzen.
Weiterführende Informationen und Presseaussendung
Rückfragen: Dr. Clemens Lintschinger, MSc (E-Mail: lintschingerclemens@gmail.com)