Lehrer steht vor Schulklasse von Kindern

Dialogisch-konfessioneller Religionsunterricht – Nicht legal, egal?

Veröffentlicht: 02. Sep 2023

Es gibt einen ziemlichen Mangel an Religionslehrer:innen an österreichischen Schulen, gleichzeitig eine Fragmentierung der christlichen Bekenntnisse, die alle den gesetzlichen Anspruch auf die öffentlich finanzierte Abhaltung ihres speziellen konfessionellen Religionsunterrichts haben.

Einer der Ansätze dagegen ist der “dialogisch-konfessionelle Religionsunterricht”. Einige Bekenntnisse (römisch-katholisch, evangelisch, griechisch-orientalisch, altkatholisch und Freikirchen) haben sich zusammengetan, und bieten einen gemeinsamen “Unterricht” an. Ihre Lehren unterscheiden sich zwar in entscheidenden Punkten, und es gibt verbindliche Verordnungen über den Lehrplan der einzelnen konfessionellen Religionsunterrichte, aber wenn jemand sich über geltendes Recht hinwegsetzen kann, dann jene, denen der Staat zubilligt, ihre “inneren Angelegenheiten” selbst zu regeln.

ORF Religion Aktuell formulierte es am 22. August 2023 so: “Laut Gesetz wäre streng genommen nur eine Teilnahme am jeweils eigenen Religionsunterricht möglich. Vereinbarungen zwischen den Kirchen machen den dialogisch-konfessionellen Religionsunterricht aber möglich.”

Dass diejenigen, für die die Gesetze gemacht sind, schon in gegenseitigen Vereinbarungen genau diese Regelungen kreativ auslegen, zeigt, wie anachronistisch und praxisfremd die Regulierung des “verpflichtenden” Religionsunterrichts in Österreich ist. Ein verpflichtender Ethik- und Demokratieunterricht für alle, der die Schüler:innen eint, statt sie zu trennen, wäre ein guter Ersatz. Konfessioneller “Unterricht” und seine Finanzierung gehören in den Bereich der Religionsgesellschaften.

Artikel teilen:

Weitere Artikel

08. Apr. 2023
Feiertage säkularisieren

Unsere Gesellschaft ist längst keine moralische Monokultur mehr, die sich fast vollständig zum Christentum bekennt. 1951 waren noch 89% der österreichischen Bevölkerung katholisch. Heute ist es kaum mehr als die Hälfte, während über 30% konfessionsfrei sind. Das bedeutet nicht notwendigerweise, dass diese Menschen ungläubig sind, aber genau so wenig ist der Glaube…

29. Nov. 2023
Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags um 50 % erhöht

Ab 2024 steigt die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 auf 600 € jährlich. Dies betrifft nur “verpflichtende” Beiträge (Einkommensteuergesetz § 18 (5)),  also nur jene, die von Religionsgesellschaften vorgeschrieben werden. Dies tun etwa die römisch-katholische und die evangelischen Kirchen mit 1,1 % des Einkommens. Die Mehrzahl der anerkannten Religionsgesellschaften (denen allerdings…