Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend die Bestellung der Mitglieder des ORF-Publikumsrats beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Gegenstand des Verfahrens ist die Bevorzugung der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche im ORF-Publikumsrat.
Nach Ansicht des Zentralrats verletzt die derzeitige Rechtslage die verfassungsrechtlich gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates, den Gleichheitssatz und das Diskriminierungsverbot, weil nur zwei Kirchen gesetzlich garantierte Sitze im ORF-Publikumsrat besitzen. Konfessionsfreie Menschen bilden jedoch mit rund 3,03 Millionen Personen (33 %) bereits die zweitgrößte Weltanschauungsgruppe in Österreich, bleiben aber – ebenso wie andere Weltanschauungsgruppen – ohne gesicherte institutionelle Vertretung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Mit der Beschwerde wird angeregt, dass das BVwG den Verfassungsgerichtshof mit der Prüfung der relevanten Bestimmungen des ORF-G betraut. Ziel ist, das Zwei-Kirchen-Vorrecht zu beenden: Entweder entfallen die Fixsitze für katholische und evangelische Kirche insgesamt, oder alle relevanten Weltanschauungsgruppen – insbesondere auch die zweitgrößte Gruppe der Konfessionsfreien – werden angemessen im ORF-Publikumsrat vertreten. Ob das BVwG Interesse hat, ein zweifellos verfassungswidriges Gesetz zu beheben, oder – wie auch alle Abgeordneten des österreichischen Parlaments – eine Normenkontrolle in Religionsangelegenheiten nicht anstrebt, wird sich in Kürze entscheiden.