Alter Fernseher mit unglücklichem Gesicht

Klage gegen die Europäische Kommission und ein politischer Achtungserfolg

Veröffentlicht: 09. Sep 2026

Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat die Europäische Kommission wegen ihrer Untätigkeit zur Finanzierung des ORF verklagt. Die EU-Beschwerde, die der Klage vorausging, erzielt einen bemerkenswerten politischen Achtungserfolg.

Über drei Millionen Menschen – das sind rund 34 % der Bevölkerung in Österreich – sind ohne Religionszugehörigkeit; in Wien liegt dieser Anteil sogar bei etwa 48 %. Alle müssen über eine Haushaltsabgabe einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ORF) mitfinanzieren, der sie ignoriert und den Kirchen eine kostenlose Werbeplattform für ihre weltanschaulichen Dogmen und kommerziellen Dienste bietet. Jene Kirchen, welche den Nicht-Religiösen aufgrund ihrer „Gottlosigkeit“ die moralische Integrität absprechen, bekommen durch diese Aktion eine kostenfreie PR-Bühne.

Was ist der Grund für unsere rechtlichen Schritte in Brüssel?

Unjuristisch zusammengefasst: Weil das ORF-Gesetz dem ORF im öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag vorschreibt, dass er mit den Geldern der Beitragszahler den Kirchen eine kostenlose Werbung ermöglichen soll! Ob kirchliche Hochzeiten, Taufen oder Seelsorge – die Kirchen verlangen für diese Feiern satte Preise (sogenannte “Stolgebühren”) und erhalten im ORF auch noch Gratisberichterstattung. Während weltliche Dienstleister, die humanistische Trauungen oder Willkommensfeiern für Babys, Namensfeiern oder Trauerreden anbieten, sowie säkulare Portale wie unsere Webseite konfessionsfrei.at um jeden Leser und jeden Euro kämpfen müssen.

Die gesetzliche Diskriminierung der konfessionslosen Menschen setzt sich im Kontroll- und Interessensvertretungsgremium des ORF fort: Während das ORF-Gesetz der katholischen und der evangelischen Kirche (letztere repräsentiert lediglich 2,6 % der Bevölkerung) jeweils ein gesetzlich garantiertes Direktmandat im ORF-Publikumsrat einräumt, verwehrt es den Konfessionsfreien jeglichen Sitz in diesem wichtigen Gremium.

Die krasse Benachteiligung der Konfessionslosen im ORF-Gesetz wirkt sich auf das ORF-Programm konkret aus: Anders als für Kirchen, existiert für  Konfessionsfreie im gesamten ORF-Programm kein einziges eigenes Format. Gesellschaftlich relevante Themen wie der Prozess der Säkularisierung, weltliche Lebensriten , die Aufklärung über Kirchenaustritte oder die kritische Debatte über kirchliche Privilegien und Millionentransfers im Sendealltag werden systematisch verschwiegen oder zumindest marginalisiert.

Wir als Zentralrat der Konfessionsfreien haben eine offizielle EU-Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, um diese unfaire Bevorzugung zu bekämpfen – und zwar für unsere Mitgliedsvereine und die, die es noch werden wollen. Unser Vizepräsident und Haus- und Hofjurist, Dr. Clemens Lintschinger, MSc, hat diese umfassende EU-Beschwerde erstellt.

Wie fiel die Antwort der EU-Kommission aus?

Die Antwort aus Brüssel war ein Lehrbeispiel für bürokratische Ausflüchte: Die Europäische Kommission wollte unsere Eingabe nicht als förmliche Beschwerde anerkennen. Ihre Begründung könnte zynischer nicht sein: Gerade weil der ORF keine konfessionsfreien Formate anbiete, sei der Zentralrat kein „Beteiligter“ im Sinne des EU-Beihilferechts, da es keine unmittelbare wirtschaftliche Beeinträchtigung gebe. Die Nachteile für Menschen ohne Konfession sind lediglich allgemeiner oder weltanschaulicher Natur. Die Beschwerde wurde von der Kommission kurz und bündig als „allgemeine Marktinformation” registriert.

Der aktuelle Schritt: Die Nichtigkeitsklage

So plump, parteiisch und arbeitsunwillig lassen wir uns nicht von der “Wächterin” der EU-Verträge abspeisen: Weil die EU-Kommission sich weigerte, dieses wettbewerbsverzerrende Kirchenprivileg offiziell zu prüfen, hat der Zentralrat der Konfessionsfreien am 07.09.2026 eine Nichtigkeitsklage gegen die Europäische Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht. Für diesen umfänglichen und juristisch präzise ausgearbeiteten Entwurf danken wir wiederum unserem Kollegen Clemens Lintschinger. Unser Dank geht aber auch an Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak, der den Entwurf nach den aktuellen Formalvorgaben gerichtstauglich gemacht hat, und das in zeitaufwendiger Arbeit.

Die rechtlichen Maßnahmen erzielen einen sensationellen Teilerfolg

Ein bemerkenswerter Teilerfolg beweist, dass unsere juristische Arbeit keineswegs wirkungslos ist: Die Politik knickte bereits ein! Um dem ORF den Verlust des Vorsteuerabzugs beim Wechsel auf die Haushaltsabgabe auszugleichen, überwies der Bund dem Sender bislang jährlich rund 90 Millionen Euro an Vorsteuerkompensation.  Nach der Expertise von Clemens Lintschinger handelte es sich dabei um eine neue Beihilfe, die nicht der Kommission angemeldet worden war. Auch die Produktion von kirchlichen Formaten und das Senden religiöser Beiträge war mit diesen Mitteln möglich. Wie wir aus der Wortspende eines Abgeordneten in einer Sitzung des Bundesrates im Sommer entnehmen können, plant der Gesetzgeber, diese Subvention ab 2027 zu streichen – und zwar ausdrücklich, weil es auf EU-Ebene eine Beschwerde gegen diese nicht notifizierte Beihilfe gibt! Es ist jedoch zu beachten, dass keine EU-Beschwerde im Beihilfenregister der Kommission verzeichnet ist! Öffentlich bekannt ist (uns) lediglich die eigene Beschwerde, die wir veröffentlicht und den Politiker*innen kundgetan haben. Indem die Politik mit Verweis auf die EU-Beschwerde das ORF-Gesetz ändern will, hat sie faktisch anerkannt, dass unsere EU-Beihilfenbeschwerde rechtlich gesehen zu 100 % den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Diese Methode der einseitigen, wettberbsverzerrenden Förderung der gesetzlich anerkannten Kirchen durch den ORF ist damit von uns beendet worden. Doch selbst, wenn es eine andere EU-Beschwerde geben sollte, die wir nicht kennen, freuen wir uns natürlich über das Ergebnis.

Wie es in dieser Sache weitergeht

Wir setzen unseren Kampf fort, um sicherzustellen, dass der ORF den Beitragszahlern ihr Geld zurückzahlen muss. Darüber hinaus wollen wir unser Ziel beibehalten, dass das Gericht die Kommission dazu bringt, zu prüfen, ob der ORF-Gesetzgeber die wirtschaftliche Tätigkeit der Kirchen durch Kirchenprivilegien im ORF fördert.

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