Karfreitag “wieder” zum gesetzlichen Feiertag machen?

Die Landtagswahl im Burgenland am 19. 1. 2025 wirft schon ihren Schatten voraus, und die SPÖ hat sich eine unerwartete Initiative einfallen lassen: Sie möchte einen religiösen Feiertag einführen.

Klubobmann Roland Fürst will dazu im Landtag einen Antrag einbringen, um den Karfreitag “wieder” zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen. Für ihn ist “völlig unverständlich”, wird er im Standard zitiert, warum “die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung unter Kanzler Kurz und mit Norbert Hofer im Jahr 2019 den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten einfach gestrichen” habe.

Wir können sein Gedächtnis auffrischen. Die Entscheidung des EuGH aus 2019 machte die Republik Österreich darauf aufmerksam, dass eine religiöse Privilegierung, nämlich ein zusätzlicher, bezahlter Feiertag basierend auf der religiösen Zugehörigkeit, für andere eine religiöse Diskriminierung und damit nicht zulässig ist. Das Parlament musste handeln und diese Diskriminierung beenden.

Es hätte einen zusätzlichen Feiertag für alle geben können. Dies hat die ÖVP-FPÖ-Regierung nach Einwänden aus der Wirtschaft jedoch abgelehnt, da Österreich sowieso schon recht viele, großteils katholisch motivierte, Feiertage im internationalen Vergleich hat. Stattdessen wurde ein “persönlicher Feiertag” eingeführt, der (im Rahmen der Urlaubstage) auch einseitig angekündigt werden kann. Das bedeutet, dass — ohne Rücksicht auf die eingetragene Konfession — jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer, die/der den Karfreitag, das Fastenbrechen, Jom Kippur oder Garfreitag freinehmen möchte, dies tun kann. Eine Verbesserung für alle.

Der Bericht im Standard weist darauf hin, dass der evangelische Anteil im Burgenland höher sei als anderswo. Dies ist einerseits richtig, andererseits erreicht der evangelisch zugeordnete Bevölkerungsanteil auch dort nicht die 10-%-Marke. Auch im Burgenland gibt es mehr Konfessionsfreie als Evangelische. Natürlich würden sich viele über einen zusätzlichen bezahlten Feiertag freuen, aber der burgenländische Landtag ist nicht der Ort, in dem so etwas beschlossen werden kann. Landesfeiertage gibt es durchaus, und für die Landesbediensteten, damit auch für die Schulen im Burgenland wäre es möglich, an diesem Tag frei zu haben. Ob die restliche Bevölkerung das bezahlen möchte, ist eine andere Frage.

Aus der Sicht der Konfessionsfreien sollten keine religiös motivierten Feiertage gesetzlich eingeführt werden, weil der Staat gar nichts mehr religiös motiviert beschließen sollte. Der persönliche Feiertag ermöglicht gleichzeitig Flexibilität und Religionsfreiheit auch für andere Konfessionen, die bis 2019 nicht die Möglichkeit hatten, an ihrem wichtigsten religiösen Feiertag einen freien Tag zu erzwingen. Die Umwandlung einzelner gesetzlicher Feiertage in weitere Urlaubstage wäre eine mögliche Lösung, über die man diskutieren könnte — aber immer diskriminierungsfrei und ohne Privilegierung auf Grund der Religion.