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Dialogisch-konfessioneller Religionsunterricht – Nicht legal, egal?

Es gibt einen ziemlichen Mangel an Religionslehrer:innen an österreichischen Schulen, gleichzeitig eine Fragmentierung der christlichen Bekenntnisse, die alle den gesetzlichen Anspruch auf die öffentlich finanzierte Abhaltung ihres speziellen konfessionellen Religionsunterrichts haben.

Einer der Ansätze dagegen ist der “dialogisch-konfessionelle Religionsunterricht”. Einige Bekenntnisse (römisch-katholisch, evangelisch, griechisch-orientalisch, altkatholisch und Freikirchen) haben sich zusammengetan, und bieten einen gemeinsamen “Unterricht” an. Ihre Lehren unterscheiden sich zwar in entscheidenden Punkten, und es gibt verbindliche Verordnungen über den Lehrplan der einzelnen konfessionellen Religionsunterrichte, aber wenn jemand sich über geltendes Recht hinwegsetzen kann, dann jene, denen der Staat zubilligt, ihre “inneren Angelegenheiten” selbst zu regeln.

ORF Religion Aktuell formulierte es am 22. August 2023 so: “Laut Gesetz wäre streng genommen nur eine Teilnahme am jeweils eigenen Religionsunterricht möglich. Vereinbarungen zwischen den Kirchen machen den dialogisch-konfessionellen Religionsunterricht aber möglich.”

Dass diejenigen, für die die Gesetze gemacht sind, schon in gegenseitigen Vereinbarungen genau diese Regelungen kreativ auslegen, zeigt, wie anachronistisch und praxisfremd die Regulierung des “verpflichtenden” Religionsunterrichts in Österreich ist. Ein verpflichtender Ethik- und Demokratieunterricht für alle, der die Schüler:innen eint, statt sie zu trennen, wäre ein guter Ersatz. Konfessioneller “Unterricht” und seine Finanzierung gehören in den Bereich der Religionsgesellschaften.